Yachturlaub ohne Bootsführerschein!

Das Gebiet von Liebenwalde/Havel über die komplette Seenplatte über die Elde bis Dömitz ist ‚Charterschein-Gebiet‘.
Die bedeutet, dass Sie führerscheinpflichtige Schiffe auch ohne Führerschein fahren können, nämlich mit dem sogenannten Charterschein.
Der Charterschein bedeutet, dass wir als Charterunternehmen mit Ihnen eine Ausbildung machen dürfen und am Ende der Ausbildung Ihnen den Charterschein als zeitlich begrenzt gültigen Führerscheinersatz ausstellen. Dieser gilt für die Dauer Ihrer Buchung des Schiffes und für dieses Schiff. Danach verliert er seine Gültigkeit.
Die Ausbildung: Die Charterschein-Ausbildung durchlaufen Sie am Tag Ihrer Schiffsübernahme. Sie besteht aus einem konzentrierten theoretischen Teil und insbesondere aus der praktischen Ausbildung mit den Fahrübungen auf der Yacht, mit der Sie in Urlaub fahren werden. Die Dauer beträgt ca. 2-4 Stunden, ein wenig abhängig vom Talent des Urlaubs Skippers. Auf dem Gebiet der Seenplatte gibt es für Charterscheine einige Restriktionen. Auf den Großseen (Müritz, Kölpin-, Flesen- und Plauer See) z.B. muss die Crew eine Schwimmweste tragen und Sie müssen sich vor und nach der Querung der Müritz bei Ihrem Charterunternehmen an- und abmelden. Im Bereich der Kleinseen Platte gelten diese Restriktionen nicht. Um Ihnen das Fahren ohne Praxis/Führerschein zu erleichtern, haben alle unsere Boote Bug- und Heckstrahlruder.
Auch für Inhaber eines Führerscheines, die keine Praxis auf Yachten besitzen, empfehlen wir ein Skippertraining, bevor Sie mit Ihrer Urlaubsyacht ablegen. Nur keine Angst. Wir würden es Ihnen nicht anbieten, wenn wir schlechte Erfahrungen gemacht hätten. Die Fahrpraxis ist das Wichtigste. In einigen Ländern Europas gibt es keinen Bootsführerschein für Binnengewässer.

Steuerstand
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